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HILFE UND MAßNAHMEN IM FALLE VON SEXUALISIERTER GEWALT© Brigitte Hinteregger (06.05.08)
Stellungnahme der Unabhängigen Frauenbeauftragten Graz
Sexualisierte Gewalt ist eine der grausamsten Menschenrechtsverletzungen, die auch in Österreich tagtäglich passiert. Diese richtet sich vorwiegend gegen Frauen und Kinder und findet zumeist im familiären Bereich statt.
ls Unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz fordere ich die Politik auf, alle Einrichtungen, die der (sexualisierten) Gewaltprävention dienen und für Opfer Beratung, psychologische Begleitung und Psychotherapie anbieten mit entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten beziehungsweise ein flächendeckendes Unterstützungsnetz aufzubauen und zu finanzieren. Zusätzlich muss die Sensibilisierungsarbeit und Bewusstseinsarbeit flächendeckend ausgebaut werden, um NachbarInnen, KollegInnen, LehrerInnen, FreundInnen, KindergärtnerInnen usw. entsprechendes Handlungswerkzeug mitzugeben.
Sexualisierte Gewalt an Frauen und Kindern findet zu 90 % im Familien- und Bekanntenkreis statt. Bei sexualisierter Gewalt geht es überwiegend um Männer als Täter und Frauen und Kinder als Opfer. Sexualisierte Gewalt findet unabhängig von geografischen und kulturellen Grenzen statt. Auch materieller Wohlstand schützt nicht vor sexualisierten Gewaltübergriffen. So lange sexualisierte Gewalt anhält, können wir nicht behaupten, dass wir wirklich Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden machen.
Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder im engen sozialen Nahbereich
- ist weltweit eine der häufigsten Verbrechen
- kommt in allen sozialen Schichten und Kulturen vor
- ist unabhängig von Alter, Bildungsstand, Einkommen, Nationalität oder religiöser Zugehörigkeit
- verletzt immer die Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Opfers
- hat schwere und (lang)anhaltende Folgen
In keinem anderen Sektor der Gesellschaft ist die Sicherheit von Frauen und Kindern so schlecht gewährleistet wie im familiären Kontext. Klar ist für mich als Unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz, dass es tatsächlich sinnvoll und wichtig ist, die aktuelle Rechtslage und zwar - im Sinne der Opfer - zu verändern. Wichtig ist auch, dass mehr für den Opferschutz und aber auch im Bereich der Prävention getan werden muss und es geht auch um wesentliche Themen, die derzeit nicht in Diskussion stehen:
- präventive Arbeit muss ausgebaut werden, vor allem auch in den Regionen
- langfristige Unterstützung der Kinder, die von Gewaltbeziehungen betroffen sind
- für Opfer muss es eine lebenslange finanzielle staatliche Mindestsicherung geben
- nach Bekanntmachung eines solchen Falles muss sofort eine Notfalls-24h-Telefonhotline eingerichtet werden, damit sich Betroffene sofort Unterstützung suchen können - zusätzlich muss gerade hier gewährleistet werden, dass entsprechende Beratungsstellen auch sofort kostenlose und vertrauliche Hilfe und Unterstützung anbieten können (Ohne Wartezeit!)
- Anstatt den Nachbarinnen und Nachbarn Vorwürfe zu machen, dass sie hier vielleicht ihre Augen “verschlossen” haben - so ist es wichtig, Sensibilisierungsworkshops (z.B. Signale und Folgen von Inzest, sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch) im Vorfeld kostenlos anzubieten
Hilfesuchende Frauen und Kinder die aus sexualisierten, gewaltbelasteten Situationen von Zuhause fliehen, wenden sich häufig NICHT sofort an professionelle Einrichtungen, in denen sie von dafür ausgebildeten Fachkräften betreut und begleitet werden können. So kann es sein, dass gerade Verwandte, Freundinnen/Freunde, Nachbarinnen/Nachbarn und Kolleginnen/Kollegen unvorhergesehen in die Rolle der/des Helfenden geraten können, wie Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner in Rathäusern, Vereinen, Kindergärten oder Schulen.
Was können Verwandte, Kolleginnen usw. tun (Checkliste für erste Hilfe in akuten Situationen):
- Denken Sie an Ihre Eigensicherung!
- Wenn die Frau beziehungsweise das Kind verletzt wurde, empfehlen Sie ihr, sich möglichst schnell ihre Verletzungen durch eine Ärztin oder einen Arzt dokumentieren zu lassen.
- Informieren Sie die Frau beziehungsweise das Kind über die Fachberatungsstellen in der Region.
- Unterstützen Sie die Frau beziehungsweise das Kind, wenn nötig, in der Kontaktaufnahme zu der Fachberatungsstelle.
- Wenn Sie möchten, bieten Sie der Frau und oder dem Kind Ihre Begleitung zur Fachberatungsstelle an.
Aus aktuellem Anlass hat die Unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz eine Liste mit Fachstellen in der Steiermark zusammengestellt, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese Liste ist unter www.frauenbeauftragte.at abzurufen oder unter: 0316/872-4660 kostenlos zu bestellen.
Unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz Brigitte Hinteregger, MA Tummelplatz 9 · A-8010 Graz · Tel +43 (0)316 872-4660 · Fax DW: 4669 · www.frauenbeauftragte.at
WEITERFÜHRENDES: www.aoef.at www.frauennotrufe.at www.haltdergewalt.at www.netzwerk-frauenberatung.at www.plattformgegendiegewalt.at
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